Die dynamische Beziehung zwischen dem Globalen Pakt für Migration und internationalen Menschenrechtsnormen

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.60935/mrm2024.29.1.2

Schlagwörter:

Globaler Migrationspakt, Menschenrechtsnormen, Menschenrechtsverträge, Migration, Internationales Migrationsrecht, Vereinte Nationen, Soft Law im Völkerrecht

Abstract

Ist der Globale Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, GCM) im Wesentlichen ein Menschenrechtsinstrument, das bestehende völkerrechtlichen Verpflichtungen ergänzt und verstärkt, wie manche argumentieren? Oder birgt der Migrationspakt die Gefahr, dass Staaten ihn als Vorwand nutzen, um Verpflichtungen aus Menschenrechtsverträgen zu umgehen und weitere Anforderungen an reguläre Migration einzuführen, wodurch noch mehr Migrantinnen und Migranten in eine Situation der Irregularität geraten? Als Beitrag zur laufenden Debatte untersucht dieser Text die dynamische Beziehung zwischen dem GCM und internationalen Menschenrechtsverträgen, um zu verstehen, inwieweit der GCM das Potenzial hat, den Menschenrechtsschutz von Migranten zu stärken oder zu untergraben. Die Untersuchung erfolgt aus zwei Blickwinkeln: Zunächst wird die Substanz des Migrationspakts, d.h. seine „Objectives“, im Verhältnis zu internationalen Menschenrechtsnormen bewertet, und dann wird der GCM als Prozess untersucht, d.h. seine institutionelle und verfahrensrechtliche Dimension mit Blick auf seine Überprüfungsmechanismen.

Autor/innen-Biografien

  • Jürgen Bast, Justus-Liebig-Universität Gießen

    Professor für Öffentliches Recht und Europarecht

  • Janna Wessels, Vrije Universiteit Amsterdam

    Assoc. Professorin für Migrationsrecht am Amsterdam Center for Migration and Refugee Law

  • Anuscheh Farahat, Universität Wien

    Professorin für Öffentliches Recht in seinen europäischen Bezügen

Veröffentlicht

2024-06-12

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