Allgemeine Hinweise für Autor*innen

Textgestaltung:

Details der Formatierung wie Schriftart, Zeilenabstand, etc. sind zweitrangig.

Namen, hervorgehobene Begriffe und Bezeichnungen von Gerichtsentscheidungen sollen im Fließtext kursiv gesetzt werden. Bitte keine Unterstreichungen und keinen Fettdruck verwenden.

Personen sind im Fließtext nur mit Nachnamen zu nennen.

Rechtschreibung:

Das MRM verwendet für deutschsprachige Beiträge die neue deutsche Rechtschreibung.

Gliederung:

Der Beitrag ist wie folgt zu gliedern: I., II., III., 1., 2., 3., a), b), c).

Abkürzungen:

Abkürzungen werden im Fließtext bei der ersten Nennung ausgeschrieben; anschließend wird in Klammern die Abkürzung angefügt.

Gendern:

Wir regen die Verwendung von gendersensibler Sprache an. Für geschlechtsbezogene Begriffe ist hierfür das Gendersternchen (*) zu verwenden.

Beispiel:

der*die Menschenrechtsaktvist*in; des*der Menschenrechtsaktivist*in

die Menschenrechtsaktivist*innen

Verträge, Deklarationen, Gesetze etc.:

Bei Verträgen sind die allgemeinüblichen Abkürzungen zu verwenden. Verträge sind das erste Mal auszuschreiben und die Abkürzung in Klammern dahinter zu setzen. Bitte mit Quellenangabe (UNTS, UN Dok., BGBl. etc.) in Fußnote versehen.

Beispiel:
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966, UNTS Bd. 999, S. 171.

Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 2000, SEV Nr. 177.

Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen vom 18. Dezember 1990, UNTS Bd. 2220, S. 3.

Sofern die Bundesrepublik Deutschland den jeweiligen Vertrag ratifiziert hat, kann alternativ auf die Fundstelle im BGBl. II verwiesen werden.

Beispiel:
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966, BGBl. 1973 II, S. 1534.

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 7. August 1952, BGBl. 1952 II, S. 686.

Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 7. März 1966, BGBl. 1969 II, S. 962.

Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969, BGBl. 1985 II, S. 927.

Artikel, Paragraphen etc.:

Artikel und Paragraphen sind folgendermaßen zu zitieren, z.B.: Art. 35 Abs. 2 lit. a EMRK; § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO. Bitte lit. und Nr.; nicht z.B. Buchstabe oder Ziff.

Beispiel:

Art. 21 GRCh

Art. 14 EMRK

Art. 62 Abs. 2 UN-Charta

Art. 1 ZP 12 EMRK

Art. 38 Abs. 1 lit. c IGH-Statut

Art. 24 Abs. 1 IPbpR/UN-Zivilpakt

Art. 1 lit. a VerfO EGMR

Art. 1 S. 1 FP-IPbpR I

Zitate:

Anführungszeichen bitte sprachsensibel verwenden, d.h. deutsche Anführungszeichen bei deutschen Zitaten, englische bei englischen.

Beispiel dt.:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Beispiel engl.:

“All human beings are born free and equal in dignity and rights.”

Datum:

Das Datum bitte immer ausschreiben, z.B. 22. April 2021, und nicht 22.04.21.

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