Begutachtungsrichtlinien

Das MenschenRechtsMagazin möchte mit interessanten und originellen Beiträgen die Forschung und die Debatte im Feld der Menschenrechte aus einer interdisziplinären Perspektive bereichern. Neben klassischen Analysen und Untersuchungen eröffnet das MenschenRechtsMagazin seinen Autor*innen auch die Möglichkeit Entscheidungs- und Buchbesprechungen zu veröffentlichen.

 

Insbesondere für Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase besteht die Möglichkeit Aufsätze in der Rubrik „Abhandlung“ zu veröffentlichen. Diese durchlaufen ein „double-blind“ Peer-Review-Verfahren. „Double-blind“ bedeutet, dass sowohl Autor*innen als auch Gutachter*innen über die Identität des jeweils anderen in Unkenntnis sind.

Dabei werden die Manuskripte in einem ersten Schritt durch die Redaktion geprüft. Beiträge, die offensichtlich wissenschaftlichen Standards nicht genügen oder außerhalb des Themenspektrums des MRM liegen, werden von der Redaktion abgelehnt. Die Vorauswahl wird dann an die jeweiligen Gutachter*innen entsprechend des fachlichen Schwerpunkts weitergeleitet.

Auf der Grundlage des Gutachtens erfolgt die Entscheidung über die Annahme, Ablehnung oder Annahme unter der Voraussetzung der Überarbeitung. Die finale Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung (ggfls. überarbeiteter) Beiträge treffen die Herausgeber*innen gemeinsam mit der Redaktion. Sie sind dabei nicht an das Gutachten gebunden. Bei Bedarf können weitere Gutachten eingeholt werden.

Maßgebliche Kriterien für die Entscheidung sind die inhaltliche Qualität und der innovative Charakter des Beitrags. Daneben können weitere Kriterien wie die Aktualität des Beitrags in das Gutachten mit einfließen.

Darüber hinaus wird das MenschenRechtsMagazin in der allgemeineren Rubrik „Beiträge“ weiterhin die Möglichkeit bieten, Kommentare, Kontroversen, Kurzbeiträge oder anlassbezogene Erörterungen zu veröffentlich. Auch ist es uns ein besonderes Anliegen in dieser Rubrik, Studierenden die Möglichkeit zu geben, herausragende Seminararbeiten im Bereich der Menschenrechte (an die Form eines Aufsatzes angepasst) zu veröffentlichen.

Einreichungen in der Rubrik „Beiträge“ sowie Entscheidungs- und Buchbesprechungen durchlaufen ein Redigat durch die Redaktion des MenschenRechtsMagazins.

Auch hier sind maßgebliche Kriterien für die Entscheidung die inhaltliche Qualität, die Aktualität und der innovative Charakter des Beitrags.